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Ernst Schmutzer
Es ist verständlich, daß die beiden größten Errungenschaften der
Theoretischen Physik in unserem Jahrhundert, nämlich die
Relativitätstheorie und die Quantentheorie (mit ihren Ausstrahlungen in die
Bereiche der Statistik, Thermodynamik und Festkörperphysik), immer noch zu
langwierigen philosophischen Diskussionen Anlaß geben. Die richtige
wissenschaftliche Interpretation des kaum umstrittenen mathematischen
Apparates wird in wechselnden Abständen von wechselnden Seiten in Frage
gestellt. Bedenkt man, daß ein prinzipieller Umbruch in Denkweise,
Abstraktionsstufe und Begriffsbildung die über Jahrhunderte gefestigte
Galilei-Newtonsche Physik abgelöst hat, so ist dieser Prozeß ganz
natürlich.
Es ist aber keineswegs so, als sei die physikalisch-philosophische
Interpretation dieser beiden neuen Bereiche der Physik, die oft unter dem
Begriff "moderne Physik" subsumiert werden, vage. Im Gegenteil: Durch die
prinzipiell-statistische Interpretation der Quantentheorie, erarbeitet von
Max Born vor etwa einem halben Jahrhundert, besitzt dieses Gebiet eine mit
der objektiven Realität völlig im Einklang stehende
Interpretationsgrundlage, nachdem die Entfernung subjektivistischer
Interpretationselemente vollzogen war.
Die philosophischen Probleme der Relativitätstheorie liegen auf einer
anderen Ebene. Bezüglich der Kategorieneinteilung "Klassische Physik"
und "Quantenphysik" nimmt die Relativitätstheorie eine übergeordnete
Rolle ein, da sowohl die klassische Physik als auch die Quantenphysik den
grundlegenden Prinzipien der Relativitätstheorie gehorchen müssen. Die
Interpretationsproblematik der Relativitätstheorie wird insbesondere durch
die Krümmung der 4-dimensionalen Raum-Zeit induziert. Diese Situation
begleitet die Forschung bis in unsere Tage. Die vermutlich im Kosmos
existierenden Schwarzen Löcher (Black Holes) haben diese Problematik in
besonders aktualisierter Weise wieder auf den Plan treten lassen. Messung
von räumlichen Abständen und zeitlichen Intervallen, Koordinatenwahl,
eindeutige Aufspaltung der 4-dimensionalen physikalischen Grundgesetze in
3-dimensionale, Signaturumschlag von Raum und Zeit usw. sind nur einige
Komplexe, um die sich das internationale Interesse gruppiert.
In mehreren Schriften haben wir uns eingehend mit grundsätzlichen
Interpretationsfragen der Relativitätstheorie befaßt. Am umfassendsten
wurde diese Thematik in unserer Monographie behandelt. Im folgenden greifen
wir nur einige Grundsatzfragen heraus. Es ist nicht möglich, dabei
eine Literaturzusammenstellung anzufügen, da eine solche den Rahmen dieses
Beitrages sprengen würde. Vielmehr soll die gebotene Gelegenheit
wahrgenommen werden, die eigene Auffassung zu einigen Kernfragen im
Zusammenhang mit den philosophischen Fragen darzulegen.
In den letzten Jahren hat der Autor darüber Vorträge an der
Jagellonen-Universität Kraków sowie an der Deutschen Akademie der
Naturforscher Leopoldina in Halle anläßlich Copernicus-Ehrungen
gehalten (Textpassagen dieser Vorträge wurden hier mit verwertet). Aus
diesem Grunde wird bei der folgenden Abhandlung die Frage nach dem
Verhältnis von ptolemäischer und copernicanischer Auffassung eine
besondere Rolle spielen.
Bekanntlich hat es vor etwa zwei Jahrzehnten eine interessante Kontroverse
unter den Relativitätstheoretikern und Philosophen um die Frage gegeben,
ob die Einsteinsche Allgemeine Relativitätstheorie auf die
Gleichberechtigung des ptolemäischen Bezugssystems und des copernicanischen
Bezugssystems führt. Mit anderen Worten in allgemeinerer Fassung der
Problematik: Relativiert die Allgemeine Relativitätstheorie alle
Bezugssysteme, indem sie diese alle als gleichberechtigt bzw. gleichwertig
auf eine Stufe stellt, so daß der Fortschritt des copernicanischen Systems
gegenüber dem ptolemäischen System, streng genommen, überhaupt kein
erkenntnistheoretischer Fortschritt ist? Hauptkontrahenten der damaligen
Diskussion waren vor allem Infeld, der wohl im wesentlichen der Einsteinschen
Richtung folgte, und Fock, der durch seine Auffassungen (Leugnung eines
physikalischen Inhalts des Allgemeinen Relativitätsprinzips, Aussonderung
physikalisch bevorzugter Koordinatensysteme durch die Harmonizitätsbedingung)
der Allgemeinen Relativitätstheorie eine grundsätzlich neue
Interpretationslinie aufprägen wollte.
Dabei haben wir zu beachten, daß trotz der fast 60jährigen Existenz der
Allgemeinen Relativitätstheorie auch unter Physikern oft noch eine
beachtliche Diskrepanz im Gebrauch der Begriffe besteht, die dann leicht
der Grund für inhaltliche Fehleinschätzungen werden kann. Deshalb befassen
wir uns im folgenden mit den logischen Relationen zwischen den verschiedenen
Komplexen der Relativistischen Physik und mit der Fixierung einiger
wichtiger Grundbegriffe.
Um Klarheit in die Situation zu bringen, sollte man auseinanderhalten, daß Einstein 1915 zwei Dinge entwickelt hat, die primär logisch nichts miteinander zu tun haben, nämlich
| a) | die Allgemeine Relativitätstheorie, deren Kernstück das Allgemeine Relativitätsprinzip (Kovarianzprinzip) als ein Grundprinzip zur Formulierung der Naturgesetze für beliebig bewegte Bezugssysteme ist, |
| b) | die Gravitationstheorie als geometrische Theorie der Raum-Zeit. |
Es ist deshalb unzulässig, die Einsteinsche Gravitationstheorie mit der Allgemeinen Relativitätstheorie zu identifizieren. Die Allgemeine Relativitätstheorie ist vielmehr die theoretische Grundlage für eine Theorie sowohl der Gravitation als auch des Elektromagnetismus oder der Spinorfelder usw.
Wir haben in der Relativistischen Physik drei verschiedene Begriffskategorien zu unterscheiden, die drei verschiedenen Aspekten oder Fragestellungen entsprechen:
| a) | Relativitätsprinzip: | Frage nach der Form der Naturgesetze für in beliebigen Bewegungszuständen befindliche Bezugssysteme (Beobachter) |
| b) | Geometrie der Raum-Zeit: | Frage nach den Krümmungs- oder auch Torsionseigenschaften der 4-dimensionalen Raum-Zeit (Euklidische Geometrie, Riemannsche Geometrie oder eine noch höhere Geometrie) |
| c) | Physikalische Objekte: | Frage nach der Struktur von Feldern und Teilchen, die beide das bisher bekannte Substrat der physikalisch erfahr- und erkennbaren Welt ausmachen (Maxwell-Feld, Dirac-Feld, Klein-Gordon-Feld, Gravitationsfeld usw.) |
Die Spezielle Relativitätstheorie (SRT) stellt ein sehr beschränktes Teilgebiet der Relativistischen Physik dar und muß als Spezialfall der Allgemeinen Relativitätstheorie (ART) erscheinen. Sie umfaßt die Klasse der Lorentzschen Inertialsysteme (für Beobachter), die dann gewählt werden können, wenn die Raum-Zeit ungekrümmt ist, also Euklidische Geometrie besitzt, was das Vorhandensein von Gravitation ausschließt. Darüber hinaus ist für die Spezielle Relativitätstheorie noch die Einschränkung auf die geradlinigen Galilei-Koordinaten bzw. Minkowski-Koordinaten mit einer imaginären Zeitkoordinate charakteristisch, wodurch der mathematische Apparat beträchtlich vereinfacht wird.
Im folgenden Schema (Abb. 1) haben wir die logischen Relationen
übersichtlich dargestellt.
Es sei darauf aufmerksam gemacht, daß also, wie es aus dem Schema hervorgeht, die Gravitation mit dem Minkowski-Raum und der SRT unvereinbar ist.
Nach Erklärung der oben benutzten Grundbegriffe der Relativistischen
Physik können wir uns nun der bereits eingangs aufgeworfenen Streitfrage
zuwenden:
Sind das ptolemäische und das copernicanische Bezugssystem äquivalent
(gleichwertig, gleichberechtigt) ?
Um diese Frage zu beantworten, müssen wir den Begriff der Äquivalenz
genauer fixieren: Wir unterscheiden voneinander eine physikalische
Äquivalenz und eine mathematische Äquivalenz.
Die physikalische Äquivalenz zerfällt mindestens in die beiden folgenden Aspekte:
| a) | Äquivalenz hinsichtlich des Allgemeinen Relativitätsprinzips (Kovarianzprinzip). Dabei handelt es sich um die Beantwortung der Frage, ob die physikalischen Naturgesetze (hier betrifft es die mechanische Bewegungsgleichung) im ptolemäischen und im copernicanischen Bezugssystem die gleiche äußere Form besitzen. |
| b) | Äquivalenz hinsichtlich der Grenzbedingungen im Räumlich-Unendlichen. Hier geht es darum festzustellen, in welchem dieser beiden Bezugssysteme maximal einfache Verhältnisse im Räumlich-Unendlichen (also insbesondere Euklidische Geometrie des 3-dimensionalen Ortsraumes) vorliegen. |
Die mathematische Äquivalenz befaßt sich mit verschiedenen mathematischen Formalismen zur Beschreibung desselben physikalischen Inhalts (z. B. mathematische Äquivalenz von Wellenmechanik und Matrizenmechanik zur Beschreibung der Quantenmechanik), mit verschiedenen Integrationsmethoden der Bewegungsgleichungen usw. Da es sich dabei um vorwiegend technische Fragen ohne relevanten philosophischen Inhalt handelt, beschäftigen wir uns damit nicht weiter.
In diesem Zusammenhang bleibt es uns nicht erspart, auch auf die begriffliche
Klärung des ptolemäischen und des copernicanischen Bezugssystems näher
einzugehen.
Betrachten wir das historisch umstrittene Zweikörper-Problem Sonne-Erde, so
müssen wir festhalten, daß die Identifizierung
| ptolemäisches System |
|
geozentrisches System, |
| copernicanisches System |
|
heliozentrisches System |
| ptolemäisches System |
|
geozentrisches System, |
| copernicanisches System |
|
Schwerpunkt-System (Inertialsystem) |
vornehmen.
Man beachte schließlich noch, daß der benutzte Begriff des ptolemäischen
Systems nur wenig mit dem ptolemäischen Weltbild zu tun hat, auf das wir
gar nicht eingehen wollen. Wir haben hier diesen Begriff des ptolemäischen
Systems seinem rationellen Kern nach so gefaßt, daß er einer physikalischen
Diskussion zugänglich wird.
Im vorigen Abschnitt haben wir das Relativitätsprinzip und die Grenzbedingungen im Unendlichen als die beiden Kriterien herausgestellt, nach denen sich eine Beurteilung der physikalischen Äquivalenz zu richten hat. Wir müssen uns deshalb mit beiden Fragestellungen auch im Rahmen der Newtonschen Physik befassen.
Aus der Newtonschen Physik ist uns nur das Galileische Relativitätsprinzip
bekannt, das die Forminvarianz der Newtonschen Mechanik bei
Galilei-Transformationen, also beim Übergang zwischen Inertialsystemen unter
Beibehaltung der absoluten Zeit, behauptet. Es ist als Spezialfall des
Speziellen Relativitätsprinzips für kleinere Geschwindigkeiten aufzufassen.
Der Spezialfall des Allgemeinen Relativitätsprinzips für
nichtrelativistische Verhältnisse würde in einer forminvarianten
Formulierung der Newtonschen Bewegungsgleichung für beliebig bewegte
Bezugssysteme unter Benutzung beliebiger Koordinaten zum Ausdruck zu bringen
sein. In der Tat gibt es eine solche Formulierung in Gestalt der
verallgemeinerten Lagrange-Gleichungen
![]() |
(1) |
(
verallgemeinerte Koordinaten,
verallgemeinerte Kräfte, L Lagrangefunktion). Damit können wir sagen,
daß sowohl das ptolemäische als auch das copernicanische System dem auf die
Stufe der Newtonschen Mechanik gestellten Allgemeinen Relativitätsprinzip
genügen, also in diesem Sinne miteinander äquivalent sind.
Um diese Fragestellung zu behandeln, geben wir der Bewegungsgleichung für eine Punktmasse m0 die für ein beliebiges Bezugssystem geläufige Newtonsche Form
![]() |
(2) |
(r Ortsvektor zur Punktmasse,
R Ortsvektor vom Inertialsystem
zum Ursprung des beschleunigten Systems,
Winkelgeschwindigkeit,
Zentripetalbeschleunigung,
Coriolis-Beschleunigung,
g Gravitationsbeschleunigung,
K eingeprägte Kraft,
in in der Newtonschen Physik die Gravitationskraft begrifflich mit aufgenommen
werden könnte).
Der Strich am Differential bedeutet die Änderung im beschleunigten System.
Die Bewegungsgleichung (2) nimmt nun in einem Bezugssystem, in dem
der eckige Klammerausdruck verschwindet, also
![]() |
(3) |
gilt, eine maximal einfache Form an. Ein solches Bezugssystem heißt
Inertialsystem. In einem Inertialsystem liegt überall, insbesondere auch im
Räumlich-Unendlichen, Euklidische Geometrie vor. Gemäß unserer Fassung des
copernicanischen Systems ist dieses mit dem hier definierten Inertialsystem
zu identifizieren. Das copernicanische System stellt damit eine partielle
Antizipierung des Inertialsystems dar. Man muß allerdings Abstriche in der
Hinsicht machen, daß Copernicus selber, wie auch noch Galilei und Kepler, in
der Vorstellung lebte, daß die Welt mit der Sonne im Zentrum von der
Himmelssphäre abgeschlossen wird, so daß von einem Räumlich-Unendlichen
im hier gebrauchten Sinne eigentlich nicht gesprochen werden dürfte.
In einem gegenüber einem Inertialsystem rotierenden Bezugssystem ist die
Gleichung (3) nicht erfüllt. Dieser Sachverhalt trifft
offensichtlich auch auf das oben definierte ptolemäische System zu. In einem
solchen rotierenden Bezugssystem ist im Räumlich-Unendlichen nicht mehr die
Euklidizität des 3-dimensionalen Ortsraumes gewährleistet, so daß die
Grenzbedingungen von denjenigen eines Inertialsystems grundsätzlich
verschieden sind. Deshalb kann von einer Äquivalenz von copernicanischem und
ptolemäischem System in diesem Sinne keine Rede sein.
Wir weisen aber nachdrücklich darauf hin, daß diese Nichtäquivalenz nicht
bedeutet, daß das ptolemäische System zur Lösung des historischen
Bewegungsproblems grundsätzlich nicht geeignet ist und deshalb prinzipiell
durch das copernicanische ersetzt werden muß. Diese gelegentlich
anzutreffende These ist natürlich völlig falsch. Das Bewegungsproblem kann
selbstverständlich in beiden Systemen gelöst und einwandfrei behandelt
werden. Im ptolemäischen System gestalten sich gegenüber dem
copernicanischen System lediglich die Rechnung und Beschreibung viel
komplizierter. Gerade darin besteht ein Verdienst von Nicolaus Copernicus,
das einfachere System entdeckt zu haben.
Unsere Thematik zielt insbesondere auf die Frage ab, ob die ART in der Beurteilung von ptolemäischem und copernicanischem Bezugssystem gegenüber der Newtonschen Physik grundsätzlich neue Akzente setzt, die qualitativ von denjenigen der Newtonschen Physik verschieden sind. Um diese Problematik sachkundig beantworten zu können, müssen wir uns erst mit einigen Grundfragen der ART beschäftigen.
Das Allgemeine Relativitätsprinzip behauptet bekanntlich die Forminvarianz
der physikalischen Naturgesetze für beliebig bewegte Bezugssysteme unter
Verwendung beliebiger Koordinaten (die erst in neuerer Zeit aufgetretene
Problematik bei Einbeziehung diskreter Koordinatentransformationen lassen
wir außer acht).
Wie in der bereits erwähnten Polemik ausgeführt, reduzierte Fock die ART
auf die Einsteinsche Gravitationstheorie als eine geometrische Theorie der
gekrümmtem Raum-Zeit. Den Begriff ART lehnte er grundsätzlich ab, da er
ihr Kernstück, nämlich das Allgemeine Relativitätsprinzip, als
physikalisch inhaltsleer ansah. Wie wir im folgenden zeigen werden, können
wir uns dieser Meinung nicht anschließen.
Wir geben den Kritikern an dem Begriff "Allgemeines Relativitätsprinzip"
philosophisch insofern recht, als der Name, den die Geschichte der Physik
wohl unwiderruflich eingebürgert hat, nicht den eigentlichen
Erkenntnisinhalt ausdrückt. Treffender wäre sicherlich der Begriff
"Allgemeines Kovarianzprinzip", da in dem Wort Relativitätsprinzip oder
auch Relativitätstheorie eine zu starke Betonung auf Relativität,
Relativismus usw. liegt. Natürlich hat uns die SRT und in ihrer
Weiterentwicklung die ART die Erkenntnis der Relativität von Länge, Zeit,
Masse usw. gebracht, wovon schließlich der Name der Theorie kommt. Aber der
Umstand, daß das Allgemeine Relativitätsprinzip eine wahre, in gewissem
Sinne absolute Erkenntnis, nämlich eine fundamentale Einsicht in die
Struktur der Naturgesetze für beliebige Bezugssysteme (Beobachter), zum
Ausdruck bringt, wird dem Außenstehenden durch diese Namensgebung oft nur
schwerverständlich.
Diese kritikwürdige Benennung darf aber nicht dazu führen, den Inhalt des
Allgemeinen Relativitätsprinzips selbst zu leugnen, dessen physikalische
Notwendigkeit wir durch die folgende Überlegung unterstreichen möchten:
Wir stellen uns ein objektiv ablaufendes Naturgeschehen vor, das von zwei
in beliebigem Bewegungszustand befindlichen Beobachtern messend erforscht
wird. Der eine Beobachter faßt seine Meßresultate für die physikalischen
Größen A,B,C,... analytisch in der Gleichung
| f(A,B,C,...) = 0 | (4) |
zusammen. Der andere Beobachter tut dasselbe, bezeichnet die korrespondierenden Größen
| F(A',B',C',...) = 0. | (5) |
Da das beobachtete Naturgeschehen ein objektiver Vorgang ist, muß es eine eindeutige Umrechnung der Versuchsergebnisse des einen Beobachters in die des anderen geben. Besitzt man das Allgemeine Relativitätsprinzip nicht, so hat man keine Möglichkeit, diese Umrechnung zu bewerkstelligen. Erkennt man jedoch das Allgemeine Relativitätsprinzip an, so weiß man, daß die Naturgesetze forminvariant sein müssen, d.h., daß f und F dieselbe Funktionalstruktur besitzen müssen (f=F). Aus den Gleichungen
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|
(6) |
ergeben sich dann Umrechnungsbeziehungen zwischen den A,B,C,... einerseits
und den A',B',C',... andererseits. Mit anderen Worten: Man erfährt, von
welchem geometrischen Charakter die physikalischen Größen sind, ob es sich
also um Tensoren, Spinoren usw. handelt.
Hätten wir kein derartiges Prinzip, so wäre die Frage nach
der Form der Naturgesetze für beliebig bewegte Bezugssysteme bis heute noch
ungelöst, denn im Riemannschen Raum existiert kein globales Lorentz-System, von
dem wir jeweils ausgehen und umtransformieren können. Die allgemeine Kovarianz ist
keine Trivialität, wenn man außer den nichtmetrischen Feldern nur die 10 Komponenten
(gmn) des metrischen Tensors zum Aufbau der Theorie zur Verfügung
hat. Wegen der Homogenität und Isotropie der Raum-Zeit in der SRT erscheint die
Lorentz-Kovarianz als Spezialfall mit maximaler Einfachheit, da
wird.
Die Behauptung, die Lagrange-Gleichungen seien auch allgemein-kovariant, ist
im Rahmen der Newtonschen Physik sicherlich richtig. Insofern enthalten sie
bereits ein Erkenntniselement des Allgemeinen Relativitätsprinzips.
Allerdings handelt es sich dabei um 3-dimensionale Gleichungen mit der Zeit
als Parameter, so daß sie noch eine Vorstufe zur Erkenntnis der
Vierdimensionalität der Welt darstellen. Das Allgemeine Relativitätsprinzip
hat demgegenüber die Vierdimensionalität der Welt zur Grundlage.
Daß die ART mit beliebigen krummlinigen Koordinaten arbeitet, die keine physikalische Bedeutung haben, sondern nur mathematische Parameter (Namen, Marken) sind, war ziemlich früh nach Entstehung der ART klar. Aber erst durch Møller ist, wie es uns scheint, der Begriff des Bezugssystems in der ART herausgearbeitet worden, das nicht mit dem Koordinatensystem identifiziert werden darf. Die Transformationsgruppe (griechische Indizes laufen von 1 bis 3)
|
|
(7) |
schöpft alle innerhalb eines Bezugssystem durchführbaren Transformationen
aus, ohne daß dadurch der Bewegungszustand des Bezugssystem selbst
verändert wird. Aus diesem Grund haben wir für diese Transformationen den
Begriff "bezugsinvariante Transformationen" eingeführt.
Bezugstensoren nennen wir 3-dimensionale Größen, die sich gegenüber
bezugsinvarianten Transformationen tensoriell transformieren.
Diese bezugsinvarianten Transformationen sind von grundsätzlicher Bedeutung
für die Prägung 3-dimensionaler Begriffe, nämlich gerade der
Bezugstensoren, die die ART mit dem Meßprozeß verbinden. Wir haben uns
eingehend mit dieser Problematik beschäftigt und die dafür zuständigen
geometrischen Grundlagen geschaffen.
Im Rahmen der Newtonschen Physik haben wir festgestellt, daß das
copernicanische System mit einem geeignet gewählten Inertialsystem zu
identifizieren ist. Deshalb taucht hier die Frage auf, ob die ART eine
sinnvolle Möglichkeit für die Definition eines vielleicht verallgemeinerten
Inertialsystems offeriert. Wir verfolgen nun diesen Gedanken in Anlehnung an
die Überlegungen in der Newtonschen Mechanik.
Die allgemeinrelativistische Bewegungsgleichung für eine Punktmasse
mo
lautet bekanntlich (lateinische Indizes laufen von 1 bis 4):
![]() |
(8) |
Ki als eingeprägte Viererkraft und
die Eigenzeit.
Im folgenden referieren wir die in unserer Monographie abgeleiteten
Resultate bzw. gehen in einer Reihe von Aspekten darüber hinaus.
Die Diskussion der 4. Gleichung von (8), die den Energiesatz
wiedergibt, führt unweigerlich auf die Definition
![]() |
(9) |
für die dynamisch-metrische Masse. Bei Benutzung der Abkürzungen
![]() |
(10) |
nehmen die 3 ersten Gleichungen von (8) die Form
![]() |
![]() |
(11) |
an. Bei Einführung der geschwindigkeitsabhängigen Beschleunigung
![]() |
(12) |
die in die Coriolis-Beschleunigung
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(13) |
und in die Deformationsbeschleunigung
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(14) |
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(15) |
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![]() |
(16) |
die in bezugsinvariant nicht weiter aufspaltbarer Weise die Gravitationsbeschleunigung und die Zentrifugalbeschleunigung (in Newtonscher Redeweise) umfaßt, können wir der Bewegungsgleichung (11) die Gestalt
![]() |
![]() |
(17) |
geben.
Damit ist die Bewegungsgleichung so aufbereitet, daß wir die Frage nach
einem bevorzugten Bezugssystem, z.B. einem verallgemeinerten Inertialsystem,
in der ART näher treten können. Um ein besseres Verständnis für die
obigen mathematischen Ausdrücke zu erreichen, studieren wir drei Beispiele
von Metriken.
Dieser Text stammt von/aus:
Ernst Schmutzer: Einige Interpretationsfragen der Allgemeinen Relativitätstheorie.
Aus dem Band: Struktur und Prozeß
Herausgegeben von Karl-Friedrich Wessel
VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1977.
Seiten 89-108
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Ins HTML übersetzt von Olaf Eitner
Last Modified: 11.11.2006, 19.44
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